Kirchenvorstand
Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammengefasst im „Codex Juris Canonici“.
Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammengefasst im „Codex Juris Canonici“.